Verkehrshaftungsversicherung

Mit einer Deckungssumme von 1,2 Millionen Euro PRO Schadenfall haben wir im Transportmarkt international nach wie vor eine Sonderstellung.

Zusätzlich decken wir unter Anderem den Artikel 29 (2) CMR – grobe Fahrlässigkeit - auch bis 1,2 Millionen.

Nach mehr als 40 Jahren ist Lutz Assekuranz Versicherungsvermittlung Ges.m.b.H. DER Spezialist für CMR-Transportversicherungen.

LUTZ bietet Ihnen in einer Polizze eine Versicherung für NATIONALE, INTERNATIONALE & CABOTAGE – Transporte.

Weitere interessante Fragen/Antworten finden sie in den FAQ.

Bei Interesse kontaktieren Sie uns einfach und einer unserer CMR-Spezialisten hilft Ihnen gerne weiter.

Auch wenn es sich größtenteils um keine Pflichtversicherung im rechtlichen Sinn handelt, ist es in wirtschaftlicher Hinsicht ein Muss, folgende Haftungsbestände nach folgenden Bestimmungen zu versichern:

    • CMR (Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr)
    • Deutsche gesetzliche Bestimmungen - UGB
    • Allgemeine Österreichische Spediteurbedingungen (AÖSp) in der jeweils neuesten Fassung
    • Montrealer Übereinkommen (MÜ) vom 28.5.1999, Warschauer Abkommen von 1929 (WA), Haager Protokoll vom 28.05.1955, Zusatzabkommen von Guadalajara vom 18.09.1961 aber auch nach anderen maßgeblichen Zusatzabkommen für den Luftverkehr
    • Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr (Anhang B COTIF – neueste Fassung) und die einheitlichen Rechtsvorschriften für den Vertrag über die internationale Eisenbahnbeförderung von Gütern (CIM)
    • Haager Regeln, Hague Visby Rules bzw. die Seerechtsänderungsgesetze vom 25.06.1986, Hamburg Regeln sowie andere internationale Abkommen oder nationale gesetzliche Bestimmungen für den Seeverkehr
    • FIATA Combined Transport Bill of Lading (FBL/TBL), FIATA Forwards Certificate of Transport (FCT)
    • Nationale gesetzliche Bestimmungen für das Verkehrsgewerbe in den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR)
    • Haftungserweiterungen und Höherdeklarationen aller Art
    • Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und/oder im Einzelfall ausgehandelten Individualvereinbarungen
    • Gesetzliche Bestimmungen anderer Staaten
    • Unerlaubte Handlung (Deliktsrecht)
    • Die Haftung nach österreichischen gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an fremden Containern, Wechselbrücken, Auflegern
    • Zollhaftung

     
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