Transportkasko

Ihr Schutz bei Eigen- und Fremdschäden – auch bei grober Fahrlässigkeit.

Schutz vor täglichen Risiken und Schäden

Transportkasko – was ist das?

Ob auf Autobahnen, Ladehöfen oder im Stadtverkehr – im Transportalltag sind Ihre Fahrzeuge täglich Risiken ausgesetzt. Mit der Kaskoversicherung der LUTZ ASSEKURANZ Assekuranz schützen Sie Ihre Zugmaschinen, Anhänger und LKW zuverlässig vor Schäden – ganz gleich, ob selbstverschuldet oder durch Dritte verursacht.

Zahlen & Fakten aus Europa

ca. 0 % durchschnittliche Schadenquote
0 % sind Rangier- & Parkschäden
ca. 0 Mrd. € Prämienvolumen jährlich

Vorteile der Kaskoversicherung im Transportwesen

Eine Kaskoversicherung schützt Ihre Lkw-Flotte zuverlässig indem Sie Sachschäden durch klassische Gefahren, wie Unfälle, Diebstahl, Vandalismus und Naturgewalten abdeckt. Betroffene Fahrzeuge werden schnell wieder instandgesetzt; finanzielle Verluste durch Ausfälle minimiert.

Ein besonderer Vorteil der Kaskolösung von LUTZ ASSEKURANZ: Auch Schäden durch grobe Fahrlässigkeit einfacher Mitarbeiter sind mitversichert - ein Schutz, den viele Versicherungen “von der Stange” nicht bieten.

Umfassender Schutz

Neben der Deckung für klassische Gefahren (Unfälle, Diebstahl, Naturereignisse, etc.) beinhaltet die “Lutz-Kasko” - unter anderem - eine Reihe besonderer Deckungselemente wie Kostenersatz für Wrack-Beseitigung, Ersatz von Rückholkosten nach Wiederauffinden, Tragung von Havarie Grosse Beiträgen und Ersatz von Bergungskosten, die nicht durch Sublimits begrenzt sind- Auch Elemente einer Maschinenbruch Deckung können - nach Absprache - in die Polizze aufgenommen werden. 

Eigenverschulden

Auch bei selbstverschuldeten Schäden greift der Versicherungsschutz – damit Ihre Flotte im Ernstfall finanziell abgesichert bleibt.

Grobe Fahrlässigkeit

Ein exklusiver Vorteil bei LUTZ ASSEKURANZ: Schäden durch grobe Fahrlässigkeit einfacher Mitarbeiter (z.B. Überfahren einer roten Ampel, Übersehen eines “Vorrang-Geben” Verkehrszeichens, Trunkenheit am Steuer, Unachtsamkeit infolge Bedienung des Autoradios, etc.) sind mitversichert - ein Leistungsmerkmal, das viele Versicherungen “von der Stande” nicht bieten.

Flottenlösungen

Ob einzelne Fahrzeuge oder ganze Flotten: Wir bieten maßgeschneiderte Kaskopakete, die auf Ihre Anforderungen abgestimmt sind. Das gilt selbstverständlich auch für Leasing-Fahrzeuge.

FAQ zur Transportkaskoversicherung

In unserem FAQ haben wir die häufigsten Fragen zum Thema Transportkaskoversicherung für Sie zusammengestellt. Gerne stehen unsere Expertinnen und Experten Ihnen aber auch für eine individuelle Beratung zur Verfügung.

Welche Dokumente werden für ein Versicherungsoffert benötigt?

Damit wir Ihnen ein passgenaues Angebot erstellen können, benötigen wir folgende Informationen: 

  • Fahrzeugaufstellung inkl. Kennzeichen, Marke, Modellnummer, Tonnage, Baujahr, allfälliger Sonderausstattung (falls vorhanden) sowie gewünschter Versicherungssumme
  • Firmenbuchauszug
  • Schadenhistorie (nur bei großen Flotten): Übersicht der Schäden der letzten Jahre vom Vorversicherer
Muss der Versicherer die versicherten Fahrzeuge vor Risikobeginn sehen?

Der Versicherer behält sich vor, bei Bedarf eine Fahrzeugbesichtigung durchzuführen oder Fotos der Fahrzeuge anzufordern, bevor der Versicherungsschutz beginnt. Dies dient der genauen Risikobewertung und erfolgt individuell je nach Fahrzeugtyp und Umfang der Flotte. 

Ist eine Sicherheitsvorrichtung für die versicherten Fahrzeuge erforderlich (Alarmanlage)

Für den Versicherungsschutz ist mindestens das serienmäßig verbaute Fahrzeugschloss erforderlich. Je nach Risikoeinschätzung kann der Versicherer auch zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen wie Alarmanlagen oder Wegfahrsperren empfehlen oder verlangen. 

Muss die Erklärung der Fahrzeugwerte vom Kunden unterschrieben werden?

Nein, eine Übermittlung der Fahrzeugwerte per Mail oder postalisch ist ausreichend.

Welche Dokumente müssen für den Versicherungsabschluss unterschrieben werden?

Für den Versicherungsabschluss benötigen wir Ihre Unterschrift auf dem Beratungsprotokoll und dem Maklermandat. Diese Dokumente bilden die Grundlage für eine rechtssichere und transparente Zusammenarbeit.

Wie wird eine Sonderausstattung versichert?

Eine zusätzliche Fahrzeugausstattung ist im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme mitversichert – sofern sie gemeldet und auf Anfrage nachgewiesen wird. Bitte informieren Sie uns über allfällige Sonderausstattungen, damit der Versicherungsschutz vollständig gewährleistet ist.

Wie werden gebrauchte Fahrzeugteile bei der Entschädigung berücksichtigt?

Liegt kein Totalschaden vor und einzelne beschädigte Teile müssen ausgetauscht werden, erfolgt die Entschädigung zum Neuwert der Teile – ganz nach dem Prinzip „neu für alt“. 

Ist die Kasko-Versicherung mit einer festen Versicherungssumme ausgestattet?

Bei jedem Versicherungsfall steht grundsätzlich die volle Versicherungssumme zur Verfügung. Eine Entschädigung reduziert die Summe nicht für zukünftige Fälle, da kein Jahresaggregat besteht. So bleibt Ihr Versicherungsschutz konstant und zuverlässig – unabhängig von der Anzahl der Schadenfälle. 

Gegen welche Risiken ist das Fahrzeug Kasko-versichert?

Versichert sind grundsätzlich Schäden durch Unfall, also durch ein plötzliches, von außen einwirkendes Ereignis mit mechanischer Gewalt. Darüber hinaus auch Diebstahl- und Raubschäden abgedeckt. Den genauen Umfang des Versicherungsschutzes sowie weitere versicherte Risiken entnehmen Sie bitte Art. 3 der ABTVF 2012-PL bzw. ABTVF 2012-A.

Was ist die sogenannte „Havarie Grosse“ (Fährversicherung) und ist diese mitversichert?

Die sogenannte Havarie Grosse betrifft Frachtführer, die regelmäßig Fähren benutzen.

Sie wird vom Kapitän ausgerufen, wenn sich Schiff und Ladung in gemeinsamer Seegefahr befinden – etwa bei schwerem Unwetter, Manövrierunfähigkeit oder drohendem Sinken des Schiffes. Um Schiff und Ladung zu retten, können Maßnahmen wie das Überbordwerfen von Ladung oder externe Bergungskosten notwendig werden. Die daraus entstehenden Kosten werden anteilig auf alle Beteiligten verteilt – auch auf Lkw-Fahrer, entsprechend dem Fahrzeugwert. 

Bei LUTZ ASSEKURANZ sind diese Kosten im Rahmen der Kasko-Versicherung mitversichert, sofern die Havarie Grosse-Deckung gemäß den Versicherungsbedingungen eingeschlossen ist. 

Wie kann ich Lutz Assekuranz beim Eintritt eines Versicherungsfalls kontaktieren?

Per Mail an claims(at)lutz-assekuranz(dot)eu oder telefonisch unter +43 1 8175573, bzw. über das Online-Schadenformular 24h.

Gibt es eine Frist zur Anzeige von Schadenfällen?

Ja – ein Schadenfall muss so früh wie möglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche dem Versicherer gemeldet werden. Bei Fahrzeugdiebstahl ist zusätzlich unverzüglich Anzeige bei der Polizei zu erstatten.

Wie werden Versicherungsansprüche entschädigt?

Entschädigungen erfolgen grundsätzlich im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme.

Im Totalschadenfall wird der Zeitwert, abzüglich des Restwertes ersetzt; die Feststellung der Werte erfolgt in der Regel durch einen SachEntschädigungen erfolgen grundsätzlich im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme.

  • Totalschaden: 
    Ersetzt wird der Zeitwert abzüglich des Restwertes. Die Werte werden in der Regel durch einen Sachverständigen festgestellt. Zusätzlich werden Kosten für Beseitigung oder Vernichtung des Fahrzeugs bis zu fünf Prozent über den Versicherungswert hinaus ersetzt.
  • Teilschaden:
    Erstattet werden die Kosten für Bergung, Reparaturen und Ersatzteile. Wichtig: Die Bergungskosten werden – gemeinsam mit den Reparatur- und Ersatzteilkosten – unter Berücksichtigung des Restwerts maximal bis zum Zeitwert des Fahrzeugs ersetzt. 

Die genauen Entschädigungsregelungen finden Sie in Art. 8 der ABTVF 2012-PL bzw. ABTVF 2012-A der Versicherungsbedingungen.

Wo sollen beschädigte Fahrzeuge repariert werden?

Beschädigte Fahrzeuge sollen grundsätzlich in der nächstgelegenen Werkstatt repariert werden, die eine ordnungsgemäße Durchführung der Reparatur gewährleisten kann. Auf Anfrage und Einwilligung der Versicherung kann im Einzelfall auch ein anderer Ort bestimmt werden.

 

Welche Dokumente werden im Rahmen der Schadenmeldung benötigt?

Erforderlich ist in jedem Fall eine rechtzeitige, schriftliche Schadenmeldung – eine Übermittlung per E-Mail ist ausreichend.

Je nach Einzelfall können darüber hinaus weitere Unterlagen notwendig sein, wie beispielsweise Polizeiprotokoll, Fahrerprotokoll, Unfallbericht, Reparaturrechnung oder ein Vernichtungsnachweis. Bitte beachten Sie hier die jeweiligen Vorgaben des Versicherers.

 

Müssen beschädigte Fahrzeuge besichtigt werden? Wer beauftragt dies?

Sofern eine Besichtigung erforderlich ist, beauftragt der Versicherer einen Sachverständigen. Ob dies notwendig ist, wird im Rahmen der Schadenbearbeitung entschieden.

Ist eine Prämienzahlung in Raten möglich?

Die Möglichkeit der Ratenzahlung hängt vom jeweiligen Prämienvolumen ab. Bei entsprechendem Umfang kann die Zahlung monatlich, halbjährlich oder vierteljährlich erfolgen.

Gibt es Selbstbehalte? Wie hoch sind diese?

Grundsätzlich erfolgen Angebote unter Berücksichtigung einer Abzugsfranchise. Die genaue Höhe des Selbstbehalts entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Angebot.

Gibt es spezielle Selbstbehalte im Falle eines Diebstahls?

Nein, außer dies wird individuell vereinbart.

 

Wie weit reicht der geographische Anwendungsbereich der Versicherung?

Der Versicherungsschutz gilt geografisch innerhalb Europas einschließlich der Türkei sowie im Nahen und Mittleren Osten und den Mittelmeeranrainerstaaten Afrikas. Versicherungsschutz besteht zu Lande – insbesondere auch im Huckepackverkehr. Bei einem Transport des Fahrzeugs über Wasser bleibt der Versicherungsschutz bestehen, sofern der Verladeort innerhalb des genannten Geltungsbereiches liegt.

 

Bis zu welchem Alter können Fahrzeuge versichert werden? (Baujahr)

Das maximale Alter beträgt grundsätzlich 10 Jahre.

 

Hinweis

Die Antworten in den FAQ sind aus Platzgründen bewusst kurz gehalten. Für weiterführende Informationen empfiehlt sich ein Blick in die Versicherungsbedingungen.

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