Transportkasko
Ihr Schutz bei Eigen- und Fremdschäden – auch bei grober Fahrlässigkeit.
Schutz vor täglichen Risiken und Schäden
Transportkasko – was ist das?
Ob auf Autobahnen, Ladehöfen oder im Stadtverkehr – im Transportalltag sind Ihre Fahrzeuge täglich Risiken ausgesetzt. Mit der Kaskoversicherung der LUTZ ASSEKURANZ Assekuranz schützen Sie Ihre Zugmaschinen, Anhänger und LKW zuverlässig vor Schäden – ganz gleich, ob selbstverschuldet oder durch Dritte verursacht.
Zahlen & Fakten aus Europa
FAQ zur Transportkaskoversicherung
In unserem FAQ haben wir die häufigsten Fragen zum Thema Transportkaskoversicherung für Sie zusammengestellt. Gerne stehen unsere Expertinnen und Experten Ihnen aber auch für eine individuelle Beratung zur Verfügung.
Damit wir Ihnen ein passgenaues Angebot erstellen können, benötigen wir folgende Informationen:
- Fahrzeugaufstellung inkl. Kennzeichen, Marke, Modellnummer, Tonnage, Baujahr, allfälliger Sonderausstattung (falls vorhanden) sowie gewünschter Versicherungssumme
- Firmenbuchauszug
- Schadenhistorie (nur bei großen Flotten): Übersicht der Schäden der letzten Jahre vom Vorversicherer
Der Versicherer behält sich vor, bei Bedarf eine Fahrzeugbesichtigung durchzuführen oder Fotos der Fahrzeuge anzufordern, bevor der Versicherungsschutz beginnt. Dies dient der genauen Risikobewertung und erfolgt individuell je nach Fahrzeugtyp und Umfang der Flotte.
Für den Versicherungsschutz ist mindestens das serienmäßig verbaute Fahrzeugschloss erforderlich. Je nach Risikoeinschätzung kann der Versicherer auch zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen wie Alarmanlagen oder Wegfahrsperren empfehlen oder verlangen.
Nein, eine Übermittlung der Fahrzeugwerte per Mail oder postalisch ist ausreichend.
Für den Versicherungsabschluss benötigen wir Ihre Unterschrift auf dem Beratungsprotokoll und dem Maklermandat. Diese Dokumente bilden die Grundlage für eine rechtssichere und transparente Zusammenarbeit.
Eine zusätzliche Fahrzeugausstattung ist im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme mitversichert – sofern sie gemeldet und auf Anfrage nachgewiesen wird. Bitte informieren Sie uns über allfällige Sonderausstattungen, damit der Versicherungsschutz vollständig gewährleistet ist.
Liegt kein Totalschaden vor und einzelne beschädigte Teile müssen ausgetauscht werden, erfolgt die Entschädigung zum Neuwert der Teile – ganz nach dem Prinzip „neu für alt“.
Bei jedem Versicherungsfall steht grundsätzlich die volle Versicherungssumme zur Verfügung. Eine Entschädigung reduziert die Summe nicht für zukünftige Fälle, da kein Jahresaggregat besteht. So bleibt Ihr Versicherungsschutz konstant und zuverlässig – unabhängig von der Anzahl der Schadenfälle.
Versichert sind grundsätzlich Schäden durch Unfall, also durch ein plötzliches, von außen einwirkendes Ereignis mit mechanischer Gewalt. Darüber hinaus auch Diebstahl- und Raubschäden abgedeckt. Den genauen Umfang des Versicherungsschutzes sowie weitere versicherte Risiken entnehmen Sie bitte Art. 3 der ABTVF 2012-PL bzw. ABTVF 2012-A.
Die sogenannte Havarie Grosse betrifft Frachtführer, die regelmäßig Fähren benutzen.
Sie wird vom Kapitän ausgerufen, wenn sich Schiff und Ladung in gemeinsamer Seegefahr befinden – etwa bei schwerem Unwetter, Manövrierunfähigkeit oder drohendem Sinken des Schiffes. Um Schiff und Ladung zu retten, können Maßnahmen wie das Überbordwerfen von Ladung oder externe Bergungskosten notwendig werden. Die daraus entstehenden Kosten werden anteilig auf alle Beteiligten verteilt – auch auf Lkw-Fahrer, entsprechend dem Fahrzeugwert.
Bei LUTZ ASSEKURANZ sind diese Kosten im Rahmen der Kasko-Versicherung mitversichert, sofern die Havarie Grosse-Deckung gemäß den Versicherungsbedingungen eingeschlossen ist.
Per Mail an claims(at)lutz-assekuranz(dot)eu oder telefonisch unter +43 1 8175573, bzw. über das Online-Schadenformular 24h.
Ja – ein Schadenfall muss so früh wie möglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche dem Versicherer gemeldet werden. Bei Fahrzeugdiebstahl ist zusätzlich unverzüglich Anzeige bei der Polizei zu erstatten.
Entschädigungen erfolgen grundsätzlich im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme.
Im Totalschadenfall wird der Zeitwert, abzüglich des Restwertes ersetzt; die Feststellung der Werte erfolgt in der Regel durch einen SachEntschädigungen erfolgen grundsätzlich im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme.
- Totalschaden:
Ersetzt wird der Zeitwert abzüglich des Restwertes. Die Werte werden in der Regel durch einen Sachverständigen festgestellt. Zusätzlich werden Kosten für Beseitigung oder Vernichtung des Fahrzeugs bis zu fünf Prozent über den Versicherungswert hinaus ersetzt. - Teilschaden:
Erstattet werden die Kosten für Bergung, Reparaturen und Ersatzteile. Wichtig: Die Bergungskosten werden – gemeinsam mit den Reparatur- und Ersatzteilkosten – unter Berücksichtigung des Restwerts maximal bis zum Zeitwert des Fahrzeugs ersetzt.
Die genauen Entschädigungsregelungen finden Sie in Art. 8 der ABTVF 2012-PL bzw. ABTVF 2012-A der Versicherungsbedingungen.
Beschädigte Fahrzeuge sollen grundsätzlich in der nächstgelegenen Werkstatt repariert werden, die eine ordnungsgemäße Durchführung der Reparatur gewährleisten kann. Auf Anfrage und Einwilligung der Versicherung kann im Einzelfall auch ein anderer Ort bestimmt werden.
Erforderlich ist in jedem Fall eine rechtzeitige, schriftliche Schadenmeldung – eine Übermittlung per E-Mail ist ausreichend.
Je nach Einzelfall können darüber hinaus weitere Unterlagen notwendig sein, wie beispielsweise Polizeiprotokoll, Fahrerprotokoll, Unfallbericht, Reparaturrechnung oder ein Vernichtungsnachweis. Bitte beachten Sie hier die jeweiligen Vorgaben des Versicherers.
Sofern eine Besichtigung erforderlich ist, beauftragt der Versicherer einen Sachverständigen. Ob dies notwendig ist, wird im Rahmen der Schadenbearbeitung entschieden.
Die Möglichkeit der Ratenzahlung hängt vom jeweiligen Prämienvolumen ab. Bei entsprechendem Umfang kann die Zahlung monatlich, halbjährlich oder vierteljährlich erfolgen.
Grundsätzlich erfolgen Angebote unter Berücksichtigung einer Abzugsfranchise. Die genaue Höhe des Selbstbehalts entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Angebot.
Nein, außer dies wird individuell vereinbart.
Der Versicherungsschutz gilt geografisch innerhalb Europas einschließlich der Türkei sowie im Nahen und Mittleren Osten und den Mittelmeeranrainerstaaten Afrikas. Versicherungsschutz besteht zu Lande – insbesondere auch im Huckepackverkehr. Bei einem Transport des Fahrzeugs über Wasser bleibt der Versicherungsschutz bestehen, sofern der Verladeort innerhalb des genannten Geltungsbereiches liegt.
Das maximale Alter beträgt grundsätzlich 10 Jahre.
Die Antworten in den FAQ sind aus Platzgründen bewusst kurz gehalten. Für weiterführende Informationen empfiehlt sich ein Blick in die Versicherungsbedingungen.