Speditionshaftpflichtversicherung
Rundum-Schutz für Spediteure und Transportunternehmer
Schutz für Transporte und Unternehmen
Speditionshaftungsversicherung – was ist das?
Ob Transport, Spedition, Lagerung oder Zusatzleistungen wie Verpackung und Verzollung – schon kleine Fehler oder unvorhersehbare Ereignisse können hohe Schadenersatzforderungen nach sich ziehen. Die Speditionshaftpflichtversicherung für Speditionen schützt Ihr Unternehmen vor den finanziellen Folgen solcher Ansprüche – weltweit oder europaweit, ganz nach Ihrem Bedarf.
Versichert sind sowohl Sachschäden, etwa durch Verlust oder Beschädigung der Ware, als auch Vermögensschäden wie Lieferverzögerungen oder Dokumentenfehler. Typische Risiken wie Diebstahl, Raub, Fehlbedienung oder Unterschlagung sind ebenfalls abgedeckt.
Die Versicherung leistet die Befriedigung berechtigter Forderungen und wehrt unberechtigte Ansprüche ab – damit Sie sich voll und ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.
Zahlen & Fakten aus Europa
FAQ zur Speditionshaftpflichtversicherung
In unseren FAQ haben wir die häufigsten Fragen zum Thema Speditionshaftungsversicherung für Sie zusammengefasst. Gerne stehen unsere Expertinnen und Experten Ihnen aber auch für eine individuelle Beratung zur Verfügung.
Für Unternehmen in der Transport- und Logistikbranche ist die Speditionshaftungstversicherung ein zentraler Bestandteil der betrieblichen Absicherung. Sie schützt vor finanziellen Folgen, wenn im Rahmen von Verkehrsverträgen Schäden entstehen – etwa durch beschädigte Waren, verspätete Lieferungen oder andere Zwischenfälle im täglichen Geschäft. Ohne diesen Versicherungsschutz können Schadensersatzforderungen schnell hohe Summen erreichen und die wirtschaftliche Existenz des Unternehmens gefährden.
Nicht alle Risiken sind durch eine Speditionshaftungsversicherung abgedeckt. Ausgeschlossen sind in der Regel Schadenfälle, die durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Verstöße gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften entstehen – etwa Transporte ohne erforderliche Genehmigungen. Ebenfalls nicht mitversichert sind Schäden infolge von Krieg, Bürgerkrieg, Terrorismus, Streiks oder ähnliche Ereignisse. Auch Lieferverzögerungen, die unter unangemessenen Bedingungen vereinbart wurden, sowie behördliche Verfügungen wie Beschlagnahmungen fallen nicht unter den Versicherungsschutz. Darüber hinaus sind Verstöße gegen Sanktionsbestimmungen vom Leistungsumfang ausgeschlossen.
Der Abschluss beginnt mit einer Risikoanalyse: Der Frachtführer füllt einen entsprechenden Fragebogen aus und übergibt diesen an LUTZ ASSEKURANZ, nachdem er die Versicherungsbedingungen gelesen und akzeptiert hat. Auf Basis der vereinbarten Konditionen wird anschließend die Versicherungspolizze ausgestellt und dem Versicherungsnehmer eine Prämienrechnung zugesandt.
Erst mit der fristgerechten und vollständigen Bezahlung der Prämie tritt der Versicherungsschutz im Rahmen des abgeschlossenen Versicherungsvertrags in Kraft.
Ja, für den Versicherungsschutz gelten bestimmte Obliegenheiten, die vom Versicherungsnehmer unbedingt eingehalten werden müssen. Dazu zählen insbesondere betriebsinterne Vorkehrungen wie die sorgfältige Auswahl und Beauftragung von Lkw-Subfrachtführern, die Einrichtung geeigneter Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Ware – etwa Diebstahlsicherungen am Fahrzeug – sowie die Auswahl, Instruktion und Kontrolle der Mitarbeitenden. Ein Beispiel hierfür ist die klare Anweisung an Fahrer, ausschließlich auf bewachten Parkplätzen zu pausieren. Die Einhaltung dieser Vorgaben ist entscheidend für den Erhalt des Versicherungsschutzes.
Für bestimmte Warengruppen gelten in der Speditionshaftpflichtversicherung besondere Einschränkungen. So sind empfindliche Sublimits etwa bei Kunstgegenständen üblich, während andere Güter wie Pkw, lebende Tiere oder Schwergut mit einem Einzelgewicht über 30 Tonnen häufig vollständig vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind.
In solchen Fällen ist eine individuelle Vereinbarung mit dem Versicherer erforderlich, um den gewünschten Versicherungsschutz sicherzustellen.
Die CMR-Versicherung ist eine spezielle Haftungsversicherung für grenzüberschreitende Transporte im internationalen Straßengüterverkehr zwischen den CMR-Staaten. Sie deckt Haftungsansprüche bei Güterschäden sowie bestimmte Vermögensschäden ab, die im Rahmen des CMR-Übereinkommens entstehen können. Für Spediteure und Frachtführer ist sie ein zentraler Bestandteil der Absicherung bei internationalen Transporten.
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